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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

1. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Johanna Lindner bzw. des Dienstleisters „Together CHANGE®“ – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht vorab schriftlich anerkannt wurden. Aufträge von Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt.  Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

2. Vertragsgegenstand

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

  2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

  3. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 

  4. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistung(en) kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

  5. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genauen Leistungen sind im schriftlichen Auftrag beschrieben.

 

3. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

  2. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

- der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

 

4. Leistungen

  1. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, besteht die Tätigkeit bzw. Dienstleistung von Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® im selbständigen und weisungsfreien Online-Coaching bzw. der Online-Beratung des Klienten zur Verbesserung seiner Führungskompetenzen bzw. seiner Einstellung zu Veränderungen im Berufsleben.

  2. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Der konkrete Inhalt und Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag bzw. dem zwischen den Parteien individuell geschlossenem Dienstleistungsvertrag.

  3. Zwischen dem Auftraggeber und Dienstleister werden Termine zur Leistungserbringung vereinbart. Dies bedeutet, dass der Dienstleister die vereinbarte Zeit ausschließlich für den Auftraggeber reserviert hat. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber, wenn er einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann, diese spätestens 48 Stunden vorher absagen muss, damit der Dienstleister die für den Auftraggeber vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen kann. Diese Vereinbarung begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So dem Auftraggeber, wenn der Termin nicht rechtzeitig abgesag wurde, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft den Auftraggeber kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht per E-Mail abgesagt und eingehalten wird.

  4. Der Auftraggeber nutzt zur Leistungserbringung seine eigenen erforderlichen Gerätschaften und Software.

  5. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslose und effiziente Zusammenarbeit für beide Parteien zu gewährleisten.

  6. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang abgeleiteter, entwickelter oder abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® die Umsetzung abgeleiteter, entwickelter oder abgestimmter Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

  7. Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist der Dienstleister nicht verpflichtet. 

  8. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender sowie therapeutischer Tätigkeiten sind als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

  9. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Auftraggebers. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® für den Auftraggeber trägt oder diese übernimmt.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

  2. Der Auftraggeber bestätigt, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage stellen.

  3. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann dem Auftraggeber die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen anteilig in Rechnung gestellt werden.

6. Vergütung

  1. Die Leistungen von Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach dem jeweils geltenden und auf der Website des Dienstleisters genannten Preis für Coachig zzgl. der jeweils geltenden MwSt. berechnet und vergütet.

  2. Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen Vorauskasse über die vereinbarte Gesamtvergütung oder angemessene Vorschüsse in Rechnung zu stellen. Das Coaching und/oder die Beratung beginnt nach Ausgleich der vereinbarten Gesamtvergütung oder der ersten Vorschussrechnung.

  3. Werden angeforderte Vorschüsse oder sonstige Rechnungen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann dem Auftraggeber die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen anteilig in Rechnung gestellt werden.

  4. Zeit- und Entwicklungsprognosen von Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die nicht direkt beeinflusst werden können.

 

7. Zahlungsmodalitäten

  1. Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Auftrag bzw. Vertrag aufgeführten Festpreis bei Vertragsabschluss  berechnet, soweit nicht im Auftrag bzw. Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

  2. Die vereinbarte Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

  3. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar und werden ohne Abzüge mit Zugang beim Auftraggeber fällig. Sämtliche Rechnungen sind spätestens am siebten (7.) Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® angegebene Konto zu überweisen.

  4. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, kommt der Auftraggeber durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Damit ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.

  5. Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung, spätestens jedoch dreißig (30) Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten. 

  6. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

8. Haftung

  1. Mündliche, fernmündliche oder schriftliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

  2. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang abgeleiteter, entwickelter oder abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® die Umsetzung abgeleiteter, entwickelter oder abgestimmter Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

  3. Der Dienstleister haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

  4. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

  5. Die Haftung des Auftragnehmers entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber Johanna Lindner bzw. Together CHANGE® gerügt wurden. 

 

9. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß Ziffer 2.c. dieser Bedingungen - zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.

  2. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

  3. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Dresden bzw. ein virtueller Raum.

  4. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Dresden, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Berlin vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.


Dresden, den 01.01.2024

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